AZAV Zertifizierung
AZAV Zertifizierung für Träger, Bildungsträger, Schulen, private Arbeitsvermittler*innen, Coaches, Unternehmensberater, Behindertenwerkstätten, Transferleistungen, Unternehmen für Arbeitserprobung und Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie berufliches Training
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleister*innen mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter*in von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Einige Dienstleister*innen müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmezulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine Fachkundige Stelle, vorliegen.
Ihr Vorteil einer AZAV- Zertifizierung
Wir bieten Ihnen Unterstützung und Umsetzung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung, als auch die Trägerzulassung nach AZAV aus einer Hand.
Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau Ihrer Bildungseinrichtung oder Trägerschaft.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können Sie auf einen Know-How bei der Beratung von Maßnahmen, Seminarräumen, Bundesdurchschnittskosten und der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen.
Die Vorbereitung und Nachbearbeitung für Ihr AZAV-Zertifikat, werden wir ebenfalls mit Ihnen gemeinsam durchführen. Sie können sich fast entspannt zurücklehnen. Sie können also in 2 bis 3 Monate von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden und die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZAV anbieten.
Ihr Vorteil mit unserer Beratung
- Erfahrene und kompetente Mitarbeiter*innen
- Keine versteckten Kosten
- In 4-12 Wochen zum Zertifikat
- Erfolgsgarantie zum Festpreis
- Online Dokumentationssystem „DMS“ inklusive
- Beratung und Betreuung bis zum Abschluss
- Verständlich für Jedermann
Unterstützt durch Fördermittel
Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit sich Ihren Zertifizierungsberatung staatlich fördern zu lassen, gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Sie über Ansprüche verfügen. Ein großer Teil unserer zufriedenen Mandant*innen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Service für Sie
Am 01. Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Nachstehend können Sie sich die aktuellen Tabellen herunterladen.
Download kostenlos!
Bundesdurchschnittskostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
Bundesdurchschnittskostensatz für Aktivierungsmaßnahmen (BDKS-Akt)
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV